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Abweichungserklärung DCGK

Qualifizierte Abweichungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex des TSV Lindau von 1850 e.V.

Vorbemerkung

Als eingetragener Verein ist der TSV Lindau formell nicht zur Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichtet – dieser gilt prinzipiell nur für Aktiengesellschaften und ist für diese nach §161 AktG bindend. Gleichwohl hat die Vorstandschaft des TSV Lindau entschieden, dass die grundsätzliche Festlegung auf Verhaltensweisen der Unternehmensführung auch für den Verein sinnvoll ist.

Der TSV Lindau als großer Sportverein mit einer großen Anzahl einzelner Abteilungen ist tatsächlich mit einem Unternehmen vergleichbar. Als soziale Gemeinschaft, in der neben der sportlichen Ausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auch der Charakter der Sportler gebildet wird, haben wir eine Verantwortung, unseren Mitgliedern als gute Vorbilder zu dienen.

Die Abweichungen des TSV Lindau zum Ursprungstext des Deutschen Corporate Governance Kodex betreffen die Fälle, in denen die Vereinsstruktur von einer Aktiengesellschaft abweicht und sind gegebenenfalls mit den Satzungsquellen oder Vergleichbarem begründet.

 

Abweichungen zum Mustertext des Deutschen Corporate Governance Kodex

 

Die folgenden Begriffe sind für den TSV Lindau grundsätzlich zu ersetzen:

  • Aktionär(e)                   Mitglied(er)
  • Aktie                            Mitgliedschaftsrecht
  • Hauptversammlung       Mitgliederversammlung
  • Aufsichtsrat                  Vereinsbeirat

 

Abweichungen im Einzelnen:

 

Absatz     Detaillierung der Abweichung

2 Aktionäre

2.1.2     Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder mit Mehrstimmrechten oder
Vorzugsstimmrechten sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.

2.2.1     Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandschaft, die Kassenprüfer und die Beisitzer des
Vereinsbeirats. Laut Satzung des Vereins hat jeder Abteilungsleiter einen Sitz im Vereinsbeirat.

2.2.2     Entfällt, da es keine Aktien gibt, sondern persönliche Mitgliedschaftsrechte.

2.3.2     Satz 2 entfällt, das persönliche Stimmrecht der Mitglieder ist lt. Satzung nicht übertragbar.

 

3 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

3.8       Die Regelung zum Selbstbehalt in der D&O-Versicherung entfällt, da die Gremien des Vereins
ehrenamtlich besetzt sind.

 

4 Vorstand

4.1.1     Der Vorstand leitet den Verein in eigener Verantwortung im Vereinsinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Mitglieder, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Verein verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel nachhaltiger Zweckerfüllung laut Satzung.

4.1.5     Satz 2 wird nicht beachtet, da der Verein keine entsprechende hauptamtliche Mitarbeiterzahl hat.

4.2.2     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, da die Gremien des Vereins ehrenamtlich tätig sind. Die eventuelle Gewährung einer Aufwandsentschädigung (z.B. im Rahmen der so genannten Ehrenamtspauschale) liegt in der Verantwortung der Mitgliederversammlung und des Vereinsbeirats.

4.2.3     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 4.2.2

4.2.4     Wird eine Aufwandsentschädigung beschlossen, so ist diese im Rechenschaftsbericht offenzulegen.

4.2.5     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 4.2.2, 4.2.4

 

5 Aufsichtsrat

5.1.2     Die Vorstandschaft des Vereins wird durch die Mitgliederversammlung gewählt, weiteres regelt die Satzung. Die Altersgrenze wird auf Grund des ehrenamtlichen Charakters der Tätigkeit der Gremien nicht beachtet.

5.3.1     Der Vereinsbeirat kann Ausschüsse bilden. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Vereinsbeirat über die Arbeit der Ausschüsse.

5.3.2     Die Rechnungsprüfung obliegt den Kassenprüfern, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung.

5.3.3     Der Vereinsbeirat setzt sich laut Satzung zusammen aus der Vorstandschaft, den Beisitzern und den von jeder Abteilung gewählten Abteilungsleitern des Vereins.

5.4.1     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 5.3.3

5.4.2     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 5.3.3

5.4.3     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 5.3.3

5.4.4     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 5.3.3

5.4.5     Der gesamte Absatz ist nicht relevant, sh. 5.3.3

5.4.6     Der Absatz ist nicht relevant, da die Tätigkeit im Vereinsbeirat ehrenamtlich übernommen wird.

 

6 Transparenz

            - keine Abweichung -

 

7 Rechnungslegung und Abschlussprüfung

7.2.1     Der Absatz entfällt, da die zugrundeliegenden Regelungen für den Verein nicht zutreffen. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die gewählten Kassenprüfer.

7.2.2     Die Kassenprüfer werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.

7.2.4     Die Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung.

 

Schlussbemerkung

Diese qualifizierte Abweichungserklärung wird dem jährlichen Rechenschaftsbericht der Vorstandschaft des TSV Lindau von 1850 e.V. beigefügt und steht allen Interessierten über die Internetseite des Vereins unbeschränkt zur Verfügung.