Sie sind hier

Social Links: http://instagr.am/tsv_lindau & Facebook & Abonniere unseren Youtube-Channel >> #TeamTSV

Coronaregeln für Versammlungen verlängert

Das Bundesministerium für Justiz hat per Verordnung (Link, Seite 2258) die Gültigkeit der Notfallregeln für Mitgliederversammlungen u.ä. um ein Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert. Somit können alle Vereine auch ohne Satzungsregelung im Jahr 2021 die pandemietaugliche Online-Mitgliederversammlung durchführen um voll handlungsfähig zu bleiben.

Unser Verein hat ja im April bereits die ordentliche Mitgliederversammlung im Online- und Briefwahlverfahren durchgeführt und die Erfahrungen ausführlich im Whitepaper (Link) dazu dokumentiert. Vereine, die planen ihre Versammlung online oder in einem Hybridverfahren durchzuführen, dürfen sich zum Erfahrungsaustausch gerne melden.

Somit können wir in unseren Vereinen kommendes Jahr sicher eine Versammlung durchführen und diese eventuell auch gleich nutzen, um das Verfahren der Online-Versammlung in die Satzung aufzunehmen. Vergesst nur nicht, die Beteiligungsmöglichkeit per Briefwahl oder als vorgezogene Abstimmung (in einer Geschäftsstelle) anzubieten.